Preise


Preise:

Das Behandlungshonorar beträgt 60€/ Stunde und ist nach Behandlung in bar zu begleichen.

Für jede weiter angefange 1/4 Stunde berechne ich 15€.
Die Rechnung ergibt sich aus den angewandten Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

 

 

Gibt es eine Kostenerstattung?

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten für den Heilpraktiker in der Regel nicht.

 

 

Private Versicherung
Sind Sie privat versichert, übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in der Regel komplett. Sie brauchen in diesem Fall keine Überweisung eines Arztes. Je nach Tarif kann es hier individuelle Bedingungen geben, wie z.B. Selbstbehalt, maximaler Erstattungsbetrag etc. Dies bitte ich Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.

 

Beihilfestellen
Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen meine Rechnungen in der Regel komplett (Ausnahme: Saarland, Bremen). Die Kostenerstattungen der Bundesbeihilfe liegen für gewöhnlich etwas unterhalb der Leistungserstattung der Landesbeihilfen.

Bei der Gestaltung der Rechnungen gebe ich mir große Mühe, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung für eine optimale Kostenerstattung gerecht zu werden. Da dies in der Praxis jedoch leider nicht immer möglich ist, kann es unter Umständen sein, dass Teile einer Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückgewiesen werden.

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung ungeachtet des Erstattungsverhaltens der Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in voller Höhe zu zahlen ist.